Das Bundesverfassungsgericht gab heute folgendes Urteil heraus: Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen und veröffentlichte hierzu folgende Pressemitteilung, welche das sog. „Sampling“ als Stilelemente von rap und HipHop legitimiert: Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen Pressemitteilung Nr. … KW-21-2016: Moses Pelham contra KRAFTWERK. – „Metall auf Metall“ contra „Nur mir“. – Künstlerische Freiheit steht über dem Urheberrecht, so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Heute. weiterlesen
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